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TVF hat angekündigt! Die Anträge von 8 Gruppen, sich aus der Liga zurückzuziehen, wurden akzeptiert.

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Laut Aussage des TVF sind Hatay Metropolitan Belediyespor von der AXA Sigorta Efeler League, Malatya Metropolitan Belediyespor und Hatay Üzümdalı Gençspor von der 2. Liga der Männer, Alpaslan Sanayi Gaziantep Genclikspor und Hatay Yeşilkentspor von der 1. Liga der Männer, der 1. Liga der Frauen, Gaziantep Merinos Genclikspor und der Frauen Der Antrag von 2nd League Hatay Volleyball Genclikspor und Antakya Belediye Genclikspor, sich für den Rest des Zeitraums 2022-2023 aus der Liga zurückzuziehen, wurde angenommen.

Es wurde festgestellt, dass die Anträge der genannten Mannschaften, die in der zweiten Hälfte des Zeitraums 2022-2023 gespielten Spiele als nicht gespielt aus dem Punktesystem zu entfernen und nach einer bestimmten Zeit mit Eins-zu-Eins-Rechten an den Ligen teilzunehmen, akzeptiert wurden . Es wurde angegeben, dass die in diesen Gruppen spielenden Spieler bis zum 10. März zusätzliche Transferrechte erhielten, und die folgenden Bedingungen wurden aufgenommen:

„Die Mannschaftssportler, die im Rahmen der Aktivitäten unseres Verbandes für den Zeitraum 2022-2023 an den Spielen teilgenommen haben, aber erklärt haben, dass sie aufgrund der Gehirnerschütterung nicht an den Spielen teilnehmen können, vorausgesetzt, die Vereine, für die sie lizenziert sind, geben eine schriftliche Zustimmung und bis zum Ende der Volleyball-Periode 2022-2023 werden alle anderen Mannschaften in den Ligen in den Aktivitäten unseres Verbandes eine Lizenz auf den Namen dieser Mannschaften ausstellen, um an ihren offiziellen Spielen auf dem Feld teilnehmen zu können werden diesen Athleten zusätzliche Transferrechte bis zum 10. März 2023 und das maximale türkische Athletenvertrags-/Lizenzrecht eingeräumt, das durch die oben genannte Lizenzerteilung, die Anweisung, gemäß den Absätzen 1 und 2 des 26 Punkt der TVF-Sportlerlizenz, des Visums und der Transferanweisung. Es wurde entschieden, dass die teilnehmenden Teams auf maximal 2 Athleten mit türkischer Staatsbürgerschaft beschränkt waren.

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