Wirtschaft

„Es ist strengstens verboten, die zerstörten Gebäude zu betreten“

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In der Ankündigung von AFAD mit dem Titel „Wichtige Warnung“ für Katastrophenopfer waren folgende Worte enthalten:

* Das Betreten und Mitnehmen von „zerstörten“ und „abzureißenden Gebäuden“ in Katastrophengebieten ist strengstens verboten, auch nicht für kurze Zeit.

*Wenn es im Gutachten als „Betreten verboten“ angegeben ist, wird das Betreten des Gebäudes aus Gründen der Lebenssicherheit nicht gestattet.

Bei einer Anzeige in Form einer bewachten Zutrittsbeschränkung zum Gebäude dürfen nur noch teure Waren innerhalb von 30 Minuten eingekauft werden.

*Laut Gutachten, das in Form eines bewachten Gebäudezugangs erstellt wurde, werden unsere Bürgerinnen und Bürger bei maximal 4 Personen innerhalb von 2 Stunden ihre Sachen beim Betreten des Gebäudes abholen können.

* Für unsere Bürger, die nicht einreisen dürfen, wird ein separater Artikel bereitgestellt.

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