Absage von AYM an Baydemir

ASLIHAN ALTAY KARATAŞ Ankara – Daraufhin wurde gegen Baydemir gemäß der Parlamentsordnung eine Disziplinarstrafe verhängt; Es wurde beschlossen, zwei Sitzungen aus der Versammlung zu streichen und zwei Drittel einer Monatspauschale und Reisekosten zu kürzen. Baydemir, der innerhalb der 30-tägigen Antragsfrist seit Abschluss des Berufungsverfahrens einen Individualantrag beim Verfassungsgericht stellte, behauptete, es sei eine Verletzung der Meinungsfreiheit, für seine Äußerungen während der Legislaturperiode mit Disziplinarstrafen geahndet zu werden Aktivität. Der Generalrat des Verfassungsgerichtshofs hat einstimmig entschieden, dass der Antrag wegen Unzuständigkeit unzulässig ist.
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