Ehemaliger Gouverneur Harput im FETO-Fall in Bursa zu 8 Jahren und 9 Monaten verurteilt
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts im Fall FETÖ/PDY, in der 39 Angeklagte, darunter Gouverneur Şahabettin Harput, vor Gericht gestellt wurden und 2 Flüchtlinge auf der Flucht waren, wurde Berufung eingelegt. In dem vor der 2. Strafkammer des Regionalgerichts von Bursa verhandelten Fall entschied der Gerichtsausschuss, dass die Urteile gegen Ex-Gouverneur Şahabettin Harput und 18 Angeklagte, die jeweils zu 6 Jahren und 3 Monaten Gefängnis wegen des Vergehens des „Seins“ verurteilt wurden ein Mitglied einer bewaffneten Terrororganisation“, und 18 Angeklagte wurden von der unteren Grenze weggebracht und zu 8 Jahren verurteilt. Er beschloss, die Strafe auf 9 Monate zu erhöhen und die Kontrollregel namens Harput fortzusetzen. Die Delegation beschloss auch, die Urteile einiger anderer Angeklagter zu ändern.
Die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts bestätigte die Entscheidungen von 2 der 39 Angeklagten, und einige der Entscheidungen über 37 Angeklagte, von denen 2 Flüchtlinge waren, wurden strafrechtlich verfolgt, weil es gegen das Gesetz verstößt, dass der Richter der dem Gericht während des Berufungsverfahrens vorstand, war gleichzeitig auch Vernehmungsrichter für die Angeklagten.
Nachdem das Oberste Berufungsgericht einige Entscheidungen des Berufungsgerichts gegen die Angeklagten aufgehoben hatte, fand die letzte Anhörung des Falls statt, die erneut vor der 2. Strafkammer des Regionalgerichts von Bursa verhandelt wurde. Der ehemalige Gouverneur von Bursa, Şahabettin Harput, einige der anhängigen Angeklagten und ihre Anwälte nahmen an der Anhörung teil. In der mündlichen Verhandlung wurden die letzten Verteidigungen der Angeklagten aufgenommen. Harput behauptete, dass alle Argumente über ihn unbegründet und beabsichtigt waren. Auch andere Angeklagte wiesen die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurück und forderten ihren Freispruch.
DER STAATSANWALT WIEDERHOLT DIE STRAFESANFORDERUNG
Der Staatsanwalt wiederholte seine Ansicht in der Sache und forderte für 37 Angeklagte, darunter Şahabettin Harput, Gefängnisstrafen von bis zu 15 Jahren. Die Staatsanwaltschaft forderte auch eine Herabsetzung der Anerkennung für die Angeklagten.
Bei der Bekanntgabe ihrer Entscheidung entschied die Delegation der 2. Strafkammer, dass Şahabettin Harput wegen des Vergehens, „Mitglied einer bewaffneten Terrororganisation zu sein“, zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 9 Monaten verurteilt wird. Die Delegation traf sich mit den Angeklagten Ali Fuat Er, Ali Kemal Turhan, Davut Baykan und Ramazan Yılmaz für jeweils 8 Jahre und 9 Monate, Ahmet Gören, Ahmet Nuri Ekiz, Mecit Özkelebek, Mehmet Benli, Ömer Kazangil, Refik Öztüfekçi, Sami Şentürk und Selahattin Der Çelik-Flüchtling Celal Sevmezler sollte zu 7 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt werden. Ali Saffet Durmuşlar, Mustafa Celal Eğretli, Muzaffer Koyuncu, Osman Üstünal und Recep Göral wurden von der Delegation zu jeweils 6 Jahren, 10 Monaten und 15 Tagen und Recep İleri zu 6 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt.
8 BEKLAGTER ERWORBEN
Cengiz Resimoğlu, der von wirksamen Reueentscheidungen profitierte, wurde zu 5 Jahren verurteilt, Eyüp Karakuş und Turhan Boztepe wurden zu jeweils 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt, Şakir Umutkan und Selamettin Özgörüş wurden zu 1 Jahr, 10 Monaten und 15 Tagen Gefängnis verurteilt. Es wurde beschlossen, die Bekanntgabe der Entscheidung über diese Personen aufzuschieben. Die Delegation, die Bülent Özdemir, Dinçer Temur und Veli Velioğlu wegen des Verbrechens der wissentlichen und freiwilligen Unterstützung einer bewaffneten Terrororganisation ohne Mitgliedschaft zu 1 Jahr und 13 Monaten Gefängnis verurteilte, trennte das Dokument des flüchtigen Verdächtigen Hamit Tuna. Ayhan Kandıral, Sait Adap, Bünyamin Işık und Yunus Dağ wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen, während Soner Eken, Feridun Kahraman, Emin Akça und Hilmi Gülcemal wegen fehlender Absicht freigesprochen wurden.
Staatsangehörigkeit