Wirtschaft

Gouverneur angekündigt! 14-tägige Sperre

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In einer schriftlichen Erklärung des Gouverneurs von Muş heißt es: „Die erfolgreichen Operationen unserer Sicherheitskräfte gegen terroristische Organisationen sowohl in unserem Land als auch außerhalb unserer Grenzen gehen weiter. Es ist möglich, Versammlungen und Demonstrationsmärsche von den Sektionen zu organisieren, die diese terroristischen Organisationen im Zusammenhang mit den betreffenden Operationen unterstützen, diese Aktivitäten können provoziert werden, um zu Gewalttaten und der Propaganda von terroristischen Organisationen zu werden, die Orte, an denen die Menschen leben, stark beeinflussen können als Ziel ausgewählt werden und die Sicherheit von Leben und Eigentum von Personen durch aufsehenerregende Aktionen gefährdet werden kann. Verhinderung von Ereignissen, die in unserer Provinz in einer Form erwartet werden, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen, Gewährleistung des Friedens- und Glaubensumfelds, Gewährleistung der nationalen Sicherheit und des öffentlichen Systems, Verhinderung von Fehlern, Schutz der Grundrechte und -freiheiten und der allgemeinen Sicherheit, Verhinderung von Gewalt und die Pläne terroristischer Organisationen zu beseitigen, mit dem Ziel; Im Rahmen des 17., 19. und 22. Punktes des Gesetzes Nr. 2911 über Versammlungen und Schaumärsche und der 11. Punkte (A) und (C) Absätze des Landesverwaltungsgesetzes Nr. 5442; Mit Ausnahme von Veranstaltungen, die vom Büro des Governors und des Distrikt-Governors als angemessen erachtet werden, offizielle Feiertage, offizielle Gedenkfeiern, offizielle Zeremonien und Feiern, die von öffentlichen Institutionen und Organisationen organisiert werden, und Programme, die von diesen Institutionen in Übereinstimmung mit Traditionen und Bräuchen abgehalten werden, sportliche Aktivitäten und Aktivitäten und Versammlungen zu wissenschaftlichen, kommerziellen und wirtschaftlichen Zwecken Platz, Allee, Straße, Straße, Park usw. in öffentlichen Bereichen; Kundgebung, Treffen drinnen und draußen, Schaumärsche, Sit-in-Aktion, Protestaktion, Presseerklärung, Protest/Wandern und Versammlungen, die durch Bildung einer Menschenkette erfolgen können, Versammlung/Versammlungen/öffentliche Versammlungen auf öffentlichen Plattformen, Tonübertragungsinstrumente (Fahrzeug, tragbares etc.) allerlei audiovisuelle Aktivitäten, Hungerstreik, Zeltaufbau, Standeröffnung, Unterschriftensammlung/Unterschriftenaktion, Wunschlaterne/Ballon, Drohne und Motorschirm/Segeldrachen, Gedenkveranstaltung/Gedenkfeier, Konzert, Festival, Panel, Theater, Sketch, Cine-Vision, Pantomime, Fackeln zünden und tragen, Flyer, Handzettel, Broschüren verteilen, Poster/Plakat/Banner aufhängen, Aufkleber kleben etc. Alle Veranstaltungen sind vom 01.01.2023, 00.00 Uhr bis zum 14.01.2023, 23.59 Uhr untersagt.

 

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