Er reichte eine Klage gegen seine Mutter ein, die ihn mit einem Nudelholz schlug, weil er sich nicht von seiner Geliebten getrennt hatte: Er soll bis zu 3 Jahre inhaftiert werden.
Cemile B. (41), die strafrechtlich verfolgt wurde, weil sie ihre Tochter NB mit einem Nudelholz geschlagen hatte, weil sie sich nicht von ihrem Geliebten in Bolu getrennt hatte, sagte: „Er ist derjenige, der mich geschlagen hat, und ich war derjenige, der geschlagen wurde. Die Wahrheit ist, dass ich ihn auch geschlagen habe. Ich wurde verletzt, weil ich von meiner Tochter geschlagen wurde.“
Cemile B. landete bei ihrer Tochter NB, von der sie vor ca. 6 Monaten erfuhr, dass sie ihre Geliebte sei. Laut der These bat Cemile B. ihre Tochter, ihren Geliebten zu verlassen. NB erfüllte jedoch den Wunsch ihrer Mutter nicht. Dann schlug Cemile B ihre Tochter mit einem Nudelholz. NB ging auch zur Staatsanwaltschaft und reichte einen Fehlerbericht ein.
Nach den Ermittlungen zu dem Vorfall wurde beim 2. Strafgericht erster Instanz in Bolu eine Klage gegen Cemile B. wegen „Angriffs auf Nachkommen“ mit einem Antrag auf Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren eingereicht. Bei der Anhörung sagte NB, sie habe sich über ihre Mutter beschwert: „Meine Mutter hat mich immer geschlagen, weil ich mich nicht von meinem Geliebten getrennt habe. Ich musste wütend zur Schule gehen. Ich kam mit meiner nicht klar Meine Mutter und ich mussten wegen meiner Angst Zuflucht beim Staat suchen. Ich habe das aus eigenem Willen getan. Ich beschwere mich“, sagte er.
Cemile B., die sich bei der Anhörung verteidigte, sagte: „Meine Tochter hat sich trotz ihres jungen Alters einen Liebhaber genommen. Als Mutter wollte ich, dass sie an sie denkt und geht. Sie ist immer von der Schule weggelaufen hat unser Auto genommen und versucht zu fliehen. Wir haben es blockiert. Sie hat mich geschlagen und ich wurde geschlagen. Ich auch. Die Wahrheit ist, dass ich ihn geschlagen habe. Ich wurde durch die Schläge meiner Tochter verletzt“, verteidigte er sich.
Während die Anhörung nach den Aussagen und Verteidigungen verschoben wurde, wurde entschieden, dass Cemile B. wegen ihrer Aussage Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen „Angriff auf einen Vorfahren“ erstatten sollte. (DHA)
T24