Botschaft von Minister Bozdağ zum „Internationalen Tag der Bemühungen gegen Gewalt gegen Frauen“.
Justizminister Bekir Bozdağ teilte eine Erklärung zum Internationalen Tag der Gewalt gegen Frauen am 25. November mit. In der Botschaft sagte Minister Bozdag: „Gewalt gegen Frauen ist ein Menschenverbrechen und eine Verletzung des Lebensrechts der Frau. Das Recht auf Leben ist in der Verfassung der Republik Türkei geschützt, und jeder hat dieses Recht ohne Diskriminierung.“
„WIR SIND DIE DAMEN“
Ministerin Bozdağ erklärte, dass Gewalt gegen Frauen ein menschliches Vergehen und eine Verletzung des Lebensrechts der Frau sei, und sagte: „Das Recht auf Leben ist in der Verfassung der Republik Türkei geschützt, und jeder hat dieses Recht ohne Diskriminierung. Wir stehen an der Seite von Frauen im Umgang mit Gewalt gegen Frauen. Das Thema Gewalt gegen Frauen steht im Mittelpunkt der obersten Prioritäten und ständigen Tagesordnungspunkte sowohl unserer Regierungen als auch unseres Ministeriums. In den letzten 20 Jahren haben wir sehr wertvolle Schritte gegen Gewalt gegen Frauen unternommen und werden dies auch weiterhin tun. Die Änderungen, die wir in der Gesetzgebung vorgenommen haben, insbesondere das türkische Strafgesetzbuch Nr. 5237 mit der 10. Änderung unserer Verfassung, haben den Charakter historischer Reformen.“
„NULL TOLERANZ GEGEN GEWALT GEGEN FRAUEN“
Minister Bozdağ erklärte, dass die Fehler, die gegen den geschiedenen Ehepartner und die Frau im türkischen Strafgesetzbuch begangen wurden, der Grund für die Erhöhung der Strafe seien:
„Der Fall der vorsätzlichen Verletzung der Frau wurde zu den Haftgründen gezählt. Persistent Follow-up wurde erstmals als separater Fehler organisiert. In Ermangelung eines Rechtsanwalts weist die Rechtsanwaltskammer jedem weiblichen Opfer auf Antrag in Fällen sexueller Übergriffe, sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Verfolgungsdelikten sowie in Fällen vorsätzlicher Körperverletzung, Folter oder Verfolgung gegen a Frau und für Vergehen, deren Untergrenze eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren erfordert. Bei der Generalstaatsanwaltschaft wurden Ermittlungsstellen eingerichtet, um Vergehen wegen häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen zu ermitteln, und es wurden Staatsanwälte bestellt, die sich speziell mit dieser Angelegenheit befassen. Vorsorgegerichte entschieden über Gewalttaten in der Familie und gegen Frauen und ebneten damit den Weg für eine Spezialisierung. Es ist sichergestellt, dass Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, ihre Aussage im privaten Umfeld, ohne direkte Begegnung mit dem Täter, im Beisein von Expertinnen und Experten erhalten und so eine sekundäre Traumatisierung verhindert wird. Wir sind entschlossen, unsere Arbeit in Zusammenarbeit und Harmonie mit anderen Institutionen und Organisationen ohne Toleranz gegenüber Gewalt gegen Frauen fortzusetzen.“
Staatsangehörigkeit