Wirtschaft

Die Entscheidung fiel bei dem Unfall, bei dem auch İbrahim Tatlıses verletzt wurde!

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Der von Gültekin Gülsoy gefahrene Lastwagen mit dem Kennzeichen 48 BZ 087, der am 26. August um 10.50 Uhr von der Kapuz-Straße nach Ortakent fuhr, geriet außer Kontrolle auf der vom Regen rutschigen Straße, 60 Meter von der geteilten Straße entfernt, und nachdem er geschleudert worden war auf die Gegenfahrbahn, geriet bei 35 GH unter Uğur Yılmaz (42) auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit dem Kleinbus mit Kennzeichen 063 und İbrahim Tatlıses.

Mit der Heftigkeit des Aufpralls kollidierte der von Yılmaz eingesetzte Kleinbus mit der Frontpartie des von Mehmet Ali Timurhan verwendeten Pkw mit Kennzeichen 48 BD 731, während Lkw und Kleinbus in den Abgrund stürzten. İbrahim Tatlıses im Kleinbus, Polizist Alper Arıcıoğlu (30), Metin Cantimur (72), Fahrer Uğur Yılmaz, Mevlüt Aybı (38), Berka Gülmez (22), Lkw-Fahrer Gültekin Gülsoy und Taner Ulu (78) im Auto bei dem Unfall verletzt. Nach der Benachrichtigung der Umgebung durch die Notrufzentrale 112 wurden Gesundheits-, Feuerwehr- und Polizeigruppen in die Region entsandt.

Unterdessen fing der Kleinbus, in dem sich Tatlıses befand, Feuer. Sein Sohn İdo Tatlıses, der sah, dass das Fahrzeug brannte, griff mit einem Feuerlöscher ein. İbrahim Tatlıses, der im Fahrzeug feststeckte, wurde etwa eine Stunde nach dem Eingreifen der Teams entfernt, nachdem die Flammen gelöscht worden waren. Tatlıses, dessen erster Eingriff an der Unfallstelle erfolgte, wurde in ein privates Krankenhaus in der Region gebracht. Auch die Musiker Ebru Yaşar und Demet Akalın, die die Nachricht von dem Unfall erhielten, besuchten das Krankenhaus. Nach dem allgemeinen Eingreifen der Ärzte wurde festgestellt, dass Tatlıses einen Bruch im Fußknochen hatte.

UNTERSUCHUNG UNTER BESCHWERDE

Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft von Bodrum bezüglich des Unfalls sind abgeschlossen. In den Aussagen von İbrahim Tatlıses, Alper Arıcıoğlu, Metin Cantimur, Uğur Yılmaz, Mevlüt Aybı, Taner Ulu, Mehmet Ali Timurhan und Berka Gülmez wurde erklärt, dass sie sich nicht über den Verdächtigen Gültekin Gülsoy beschwert haben und dass die Bewegung sei „fahrlässig“ im Sinne von Artikel 89 TCK. Es wurde erklärt, dass er dem Verschulden der „Verletzung“ nachgekommen sei, dass die Untersuchung des Fehlers rügepflichtig sei und dass die Parteien den Unfall nicht gerügt hätten . In der Untersuchung wurde festgestellt, dass entschieden wurde, dass keine Strafverfolgung im Namen der Öffentlichkeit erforderlich ist, da die Strafverfolgung nicht gemäß dem TPC 73/1-4-Element in Bezug auf Vergehen eingeleitet werden kann.

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