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Gülşen appellierte an die Aufhebung des „Auslandsverbots“

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Gegen ihn wurde eine Klage wegen „Aufstachelung der Menschen zu Hass und Feindschaft“ wegen seiner Reden gegenüber den Hatip-Anhängern des Imams bei einem Konzert, das er am 30. April 2022 in Ataşehir gab, eingereicht. Gülsens Anwalt Emek EmreIn der heutigen mündlichen Verhandlung hat er den Gerichtsbeschluss in Richtung Fortbestehen des „Auslandsverbots“ beanstandet.

In der beim 11. Strafgericht erster Instanz in Istanbul, wo die Anhörung stattfand, eingereichten Petition zur Weiterleitung an das höhere Gericht wurde festgestellt, dass die Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Reiseverbots unfair und gegen das Gesetz verstoßen habe.

In der Petition „Die genannte Kontrollmaßnahme, die angewendet wird, indem sie nicht ins Ausland gehen kann, entspricht nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf das angebliche Vergehen und die mögliche Strafe. Außerdem hindert die genannte Kontrollmaßnahme sie daran, ihre Mutterschaftspflichten zu erfüllen, sowie ihre Freiheit zu binden des Reisens. Ihr Sohn setzt seit 3 ​​Jahren seine Ausbildung in Spanien fort. „Little Azur wird seiner Mutter und der Mandant seinem Sohn in rechtswidriger Form aufgrund des Auslieferungsverbots entzogen. Der Mandant ist in einer Situation, in der er es tut weiß nicht, was er seinem Kind sagen soll.“es wurde gesagt.

Es wurde gefordert, das besagte Auslandsverbot aufzuheben oder durch eine maßvollere Kontrollmaßnahme, die Bürgschaftsgarantie, zu ersetzen.

Die Bewertung wird vom diensthabenden Strafgericht Istanbul vorgenommen. (DHA)

T24

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