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HSK-Beförderungsentscheidungen im Amtsblatt

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Die Beschlüsse des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK), bestehend aus den Namen der Justizrichter, Generalstaatsanwälte und Staatsanwälte sowie Verwaltungsrichter, die ihre Dienstzeit in verschiedenen Graden abgeleistet haben, wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

In die Entscheidungen der HSK wurden Namenslisten von Verwaltungsrichtern, Oberstaatsanwälten und Staatsanwälten aufgenommen, die zum 31. August 2022 zum ersten Mal befördert und erstmals der ersten Klassentrennungsprüfung unterzogen wurden. Die Liste enthielt die Namen von 38 Richtern, 20 Staatsanwälten und 5 Verwaltungsrichtern.

Wer sich nach Ende der Amtszeit nicht auf dieser Liste sehen kann, kann innerhalb von 30 Tagen bei der HSK eine Statusprüfung beantragen.

In einem weiteren Beschluss der HSK wurden auch die Listen mit den Namen der Justizrichter, Generalstaatsanwälte und Staatsanwälte und Verwaltungsrichter veröffentlicht, deren Amtszeiten bis Ende August 2022 abgelaufen sind und deren Beförderung von der HSK beschlossen wurde.

 

T24

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